Das historische Ensemble

Das Pfarrhaus Martin Niemöllers

Als ehemaliges Pfarrhaus der Evangelischen Kirchengemeinde Dahlem in der Cecilienallee 61 (heute Pacelliallee) war das heutige Martin-Niemöller-Haus die Dienstwohnung des Pfarrers Martin Niemöller, der hier in der Zeit des Nationalsozialismus tätig war. Er Mitbegründer des Pfarrernotbunds und führende Persönlichkeit der Bekennenden Kirche.

Seit langer Zeit von der Gestapo bespitzelt und schikaniert, wurde er im Pfarrhaus am 1. Juli 1937 verhaftet und zunächst in Untersuchungshaft, später in den Konzentrations­lagern Sachsenhausen und Dachau als „persönlicher Gefangener“ Adolf Hitlers bis Kriegsende gefangen gehalten.

Auch während seiner Haftzeit war das Pfarrhaus neben der St.-Annen-Kirche und dem Gemeindehaus Ort konspirativen Handelns gegen die Naziherrschaft, Treffpunkt mutiger Christinnen und Christen, die in seinem Sinne versuchten, sich widerständig zu verhalten.

Martin Niemöller überlebte die Haft und wurde 1945 nach seiner Befreiung durch die amerikanischen Truppen zum Symbol des „guten Deutschen“ in der ganzen Welt. Als späterer Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau warb er weiterhin für Frieden in der Welt und setzte sich gegen die Wiederbewaffnung ein. Aus dem ehemaligen nationalkonservativen U-Boot-Kommandanten des I. Weltkriegs wurde ein überzeugter Pazifist. In seiner Biografie gibt es viele Brüche und Irrtümer, aber auch mutiges christliches Bekennen und tatkräftiges Engagement.

St.-Annen-Kirche

Die St.-Annen-Kirche ist eine Dorfkirche aus Feldsteinen und Ziegeln. Ihr erster Bau ist wahrscheinlich zwischen 1215 und 1225 errichtet worden, der spätgotische Choranbau und der Gruftanbau im Norden vermutlich Ende des 15. Jahrhunderts.

Während des Dreißigjährigen Krieges wurde die Kirche niedergebrannt. In den 1670er Jahren wurde sie in der heutigen Gestalt, aber ohne Turm wieder aufgebaut. Im Innern erhielt sie die Empore. Zur Wiedereinweihung 1679 wurde die Holzkanzel in bäuerlicher Spätrenaissance gestiftet.

Von 1832 bis 1849 war auf dem Dach über der Glockenstube die zweite Relaisstation des Optischen Zeigertelegrafen, des sog. Armtelegraphen, Berlin-Koblenz untergebracht. 1854 wurde auf der ehemaligen Wachstube ein kleines Türmchen aufgesetzt.

1905/06 wurde die Kirche renoviert, die alte Südpforte zugemauert 1905/06 wurde die Kirche renoviert, die alte Südpforte zugemauert und der Gruftanbau zur Sakristei umgebaut. Die Kirche erhielt elektrische Beleuchtung und Luftheizung und im ganzen Kirchenschiff Kirchenbänke. Auf der Empore wurde eine Orgel eingebaut.

Westwand neben der Eingangstür ein großes Loch, der Luftdruck deckte das Dach ab und zerstörte die wertvollen Kirchenfenster. 1953 war die Kirche wiederhergestellt, das Turmdach erhielt die Form einer Pyramide.

Mahnmal gegen Rassenwahn, Krieg und Diktatur

1996 errichtete die Ev. Kirchengemeinde auf dem Kirchhof in unmittelbarer Nähe zum Eingang ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Der Künstler Nikolaus Koliusis gestaltete eine dreieckige Tafel in Rückbezug auf die Kennzeichnung der Gefangenen in den Konzentrationslagern. Die Inschrift ist ausgestanzt und durch einen nach oben in den Himmel gerichteten Blick zu lesen. Die Tafel wird von drei Stäben schräg liegend in etwa drei Metern Höhe gehalten.

Gemeindehaus

Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Dahlem

Das Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Dahlem in der Thielallee 1+3 war Ort der zweiten Bekenntnissynode am 20. Oktober 1934.

Auf der Bekenntnissynode wird das „Dahlemer Notrecht“ verabschiedet und der sogenannte Reichsbruderrat als alternative und legitime Leitung der Kirche eingesetzt.

Die Dahlemer Bekenntnissynode am 20. Oktober 1934 beschloss:

„Wir fordern die christlichen Gemeinden, ihre Pfarrer und Ältesten auf, von der bisherigen Reichskirchenregierung und ihren Behörden keine Weisungen entgegen zu nehmen.
Das bedeutet unter anderem:
Amtliche Schreiben unrechtmäßiger Kirchenbehörden sind zu den Akten zu legen.
Die Weisungen von Superintendenten, Kommissaren usw., die der bisherigen Kirchenregierung und ihren Organen weiterhin gehorsam sein wollen, sind nicht zu befolgen.
Kein Pfarrer der Bekennenden Kirche darf einen Deutschen Christen zu einer Vertretung heran­ziehen oder ihm eine Dimissoriale (Erlaubnis) zu einer Amtshandlung erteilen.
Zur Leitung der Bekennenden Kirche ist ein Gemeinde­bruderrat zu bilden, dem vor allem die bekennenden Mitglieder des Gemeindekirchenrats angehören.“